Maskenpflicht im Unterricht
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
angesichts der aktuellen Corona-Fallzahlen hat sich der Landkreis Vulkaneifel - ebenso wie die benachbarten Kreise- dazu entschlossen eine Maskenpflicht im Unterricht einzuführen.
Dies bedeutet, dass mit Wiederbeginn der Schule am 26.10.2020 regulär Präsenzunterricht erteilt wird, jedoch alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer dazu verpflichtet sind einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände, in den Gebäuden und im Unterricht zu tragen. Die bisher gültigen Corona-Hygienevorschriften, wie beispielsweise das Wahren des Mindestabstandes auf dem Schulhof und im Gebäude, haben selbstverständlich weiterhin Bestand.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Einzelne durch das konsequente Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und durch umsichtiges Handeln dazu beitragen kann, das aktuelle Infektionsgeschehen maßgeblich positiv zu beeinflussen und die Infektionszahlen zu senken.
Generell unterliegen alle Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht. Möglichkeiten einer Befreiung vom Präsenzunterricht auf Grund von Vorerkrankungen sind im Hygieneplan des Landes geregelt.
Mit den besten Grüßen aus der BBS Vulkaneifel
Günter Karst
Schulleiter